Öffentliches Beschaffungswesen der Regierung
Öffentliche Beschaffung ist der Prozess, durch den öffentliche Einrichtungen (z. B. Regierungsbehörden, Universitäten, Krankenhäuser, militärische Einrichtungen oder staatliche Hotels) Waren, Dienstleistungen oder Bauleistungen gemäß dem Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen einkaufen.
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1. Wer vergibt öffentliche Aufträge?
• zentrale und lokale Regierungsverwaltungen,
• Haushaltseinheiten (Schulen, Krankenhäuser, Universitäten),
• kommunale/staatliche Unternehmen,
• Einrichtungen, die aus öffentlichen Mitteln oder EU-Mitteln finanziert werden.
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2. Was kann beschafft werden?
• Lieferungen – z. B. Hotelmöbel, IT-Ausrüstung, Fahrzeuge, medizinische Geräte,
• Dienstleistungen – z. B. Reinigung, Catering, IT-Support, Facility Management,
• Bauleistungen – z. B. Hotelrenovierung, Bau von Konferenzsälen.
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3. Verfahren
• Offenes Verfahren – am häufigsten, allen Bietern zugänglich.
• Beschränktes Verfahren – Vorauswahl von Unternehmen, dann Einladungen an ausgewählte Bieter.
• Wettbewerblicher Dialog / Verhandlungsverfahren mit Veröffentlichung – für komplexe Projekte.
• Direktvergabe – Ausnahmefälle (z. B. nur ein möglicher Lieferant).
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4. Kriterien für die Auftragsvergabe
• Preis – immer noch wichtig, aber nicht mehr der einzige Faktor,
• Qualität & Haltbarkeit – entscheidend für Artikel wie Hotelmöbel,
• Lieferzeit,
• Betriebs- und Wartungskosten,
• Umweltaspekte – Öko-Zertifizierungen, Nachhaltigkeit, Energieeffizienz.
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