Öffentliches Beschaffungswesen

Öffentliche Beschaffung durch den Staat

Die öffentliche Beschaffung ist der Prozess, bei dem öffentliche Einrichtungen (z. B. Regierungsbehörden, Universitäten, Krankenhäuser, militärische Einrichtungen oder staatliche Hotels) Waren, Dienstleistungen oder Bauleistungen gemäß dem Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen erwerben.

1. Wer vergibt öffentliche Aufträge?
• zentrale und lokale Verwaltungen,
• Haushaltseinheiten (Schulen, Krankenhäuser, Universitäten),
• kommunale/staatliche Unternehmen,
• Einrichtungen, die aus öffentlichen Mitteln oder EU-Fonds finanziert werden.

2. Was kann beschafft werden?
• Lieferungen – z. B. Hotelmöbel, IT-Ausrüstung, Fahrzeuge, medizinische Geräte,
• Dienstleistungen – z. B. Reinigung, Catering, IT-Support, Facility Management,
• Bauleistungen – z. B. Hotelrenovierung, Bau von Konferenzsälen.

3. Verfahren
• Offenes Verfahren – am häufigsten, offen für alle Bieter.
• Nicht offenes Verfahren – Vorauswahl von Unternehmen, dann Einladungen an ausgewählte Bieter.
• Wettbewerblicher Dialog / Verhandlungsverfahren mit Veröffentlichung – für komplexe Projekte.
• Direktvergabe – Ausnahmefälle (z. B. nur ein möglicher Lieferant).

4. Kriterien für die Auftragsvergabe
• Preis – immer noch wichtig, aber nicht mehr der einzige Faktor,
• Qualität & Haltbarkeit – entscheidend für Artikel wie Hotelmöbel,
• Lieferzeit,
• Betriebs- & Wartungskosten,
• Umweltaspekte – Öko-Zertifizierungen, Nachhaltigkeit, Energieeffizienz.

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